Saudi-Arabien Besuchvisum
Für alle Visumarten sind Allgemein folgende Dokumente erforderlich:
1- 1 Visumantragsformular (Vollständig ausgefüllt und Original Unterschrieben)
2- 1 Lichtbild (Größe 4x6 cm, Hintergrund: weiß, bei Herren ohne Ohrring, Halsketten oder Piercing) 3- Reisepass (mit zwei gegenüberliegenden freien Seiten und einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise)
4- Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland bei ausländischen Reisepässen mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
Alle Visumarten benötigen eine Elektronische Nummer (E-Nr.), die ausschließlich durch eine der Visa-Agentur (VISA SERVICE) erteilt werden kann. Durch diese Visa-Agentur (VISA SERVICE) müssen auch die Gebühren entrichtet werden.
Alle Visumanträge, die ohne diese Elektronische Nummer bei der Botschaft eingereicht werden, werden unbearbeitet zurückgeschickt.
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Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie folgende Unterlagen:
1- Visum- Antrag [467 KB]
2- Auftrag an VISA SERVICE [272 KB]
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Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
1- Elektronische Einladung vom saudischen Außenministerium (Visa-Nr.).
2- Beim Besuch des Ehemannes oder Vaters: Kopie der Heiratsurkunde; beim Besuch des Vaters: Kopie der Geburtsurkunde.
Einreisevisum für Neugeborene
Ein Einreisevisum wird für ein neugeborenes Kind erteilt, wenn dessen Eltern eine Aufenthaltserlaubnis (Iqama / Residence) und ein gültiges Exit-Re-Entry-Visum für Saudi Arabien besitzen. Folgende Unterlagen sind zusätzlich einzureichen:
1- Kopie der Aufenthaltserlaubnis der Eltern.
2- Reisepässe der Eltern im Original.Kopie der Geburtsurkunde.