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Bangladesch

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Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie folgende Unterlagen:

Touristenvisum:
- einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass
- zwei Antragsformulare
- drei Passfotos
- eine Buchungsbestätigung (Kopie der Flugbuchung / Reiseplan selbst geschrieben und Unterschrieben
- eine unterschriebene Einladung aus Bangladesch oder eine Reservierungsbestätigung des Hotels
- Kopien der ersten drei Seiten des Reisepasses

Businessvisum:
- einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass
- zwei Antragsformulare
- drei Passfotos
- ein Schreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise sowie Kostenübernahmebestätigung (mit Mitgliedsnummer und Anschrift der Zuständigen IHK)
- Einladung des Geschäftspartners in Bangladesch
- Kopien der ersten drei Seiten des Reisepasses
Investoren Visa
Investoren benötigen zusätzlich ein Investoren-Zertifikat des Board of Investment (BOI) oder in manchen Fällen von der Bangladesch Export Processing Zone Authority (BEPZA)
Employment Visa – Arbeitsvisum
Personen die nach Bangladesch reisen, um dort zu arbeiten, müssen zusätzlich ihren Arbeitsvertrag, ein Zertifikat des Zuständigen Ministeriums/BOI/BEPZA, welche das Arbeitsverhältnis bestätigt, sowie ein Einladungsschreiben der Firma in Bangladesch vorlegen.
Employment Visa können für maximal 3 Monate ausgestellt werden und können dann in Bangladesch auf den Gesamtzeitraum des Vertrages verlängert werden.
Technical Visa – zur Durchführung von technischen Arbeiten
Personen die nach Bangladesch reisen, um technische Arbeiten auszuführen oder bestimmte Projekte zu besuchen, benötigen ein Empfehlungsschreiben des BOI/BEPZA, ein Einladungsschreiben einer Firma in Bangladesch und ein Empfehlungsschreiben einer Firma aus Deutschland oder der EU.
Ein Technical Visa kann für bis zu einem Monat Aufenthaltsdauer ausgestellt werden, um dann in Bangladesch verlängert zu werden.
Nicht-deutsche Staatsbürger benötigen ggf. eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Gebühren sind je nach Nationalität.


Allgemein erforderlich für nicht deutsche:
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern

- Freizügigkeitsbescheinigung bei EU-Bürgern
* In einigen Fällen ist kann eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft notwendig sein*
Konsulargebühren für deutsche Staatsbürger:
Einmalige Einreise 60,00 €
Zweimalige Einreise 70,00 €
Mehrmalige Einreise 70,00 €


Konsulargebühren für andere Nationalitäten:

Sprechen Sie uns bitte dafür an



Bearbeitungsdauer: 5 Arbeitstagen

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Saudi Arabien Äthiopien