Businessvisum: - einen Visaantrag - ein Versicherungskartenformular (unterschrieben vom Antragsteller) - plus Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Police) siehe Liste am Ende dieser Information - ein Passfoto - einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass - eine Einladungskarte des Außenministeriums / Innenministeriums oder eine schriftliche Bestätigung der Genehmigungsnummer (muß in dem Bonner Konsulat vorliegen) per Fax vom Geschäftspartner aus Russland Der Geschäftspartner in der russischen Förderation muß für den Reisenden eine offizielle Einladung beim Aussenministerium / Innenministerium Moskau beantragen. Auf Grund dieser Genehmigung kann ein Geschäftsvisum bei der Botschaft beantragt werden.
Für die folgenden Städte und Gebiete gelten nur die Einladungen des russischen Außenministeriums: Archangelsk Gebiet Archangelsk Barnaul Gebiete Altaj, Tomsk, die Republik Altaj (Filiale in Tomsk, Garno-Altajsk) Birobidshan Jüdisches autonomes Gebiet Ekaterinburg Gebiete Swerdlowskij, Perm, Tjumen, (Filiale in Perm, Tjumen) Chanty-Mansijkij autonomes Gebiet Ishewsk die Republik Udmurtija Joschkart-Ola die Republik Mari-El Jushno-Sachalinsk Gebiet Sachalin Kaliningrad Gebiet Kaliningrad Chabarowsk Gebiete Chabarowsk, Amur, Kamtschatka Krasnodar Gebiet Krasnodar (Filial in Noworossijsk) Krasnojarsk Gebiet Krasnojarsk Machatschkala die Republik Dagestan Majkop die Republik Adygeja Moskau Gebiet Moskau Murmansk Gebiet Murmansk Nachodka Filial Nishnij Nowgorod Gebiete Nishnij Nowgorod, Kirowskij (Filiale in Kirow, Saransk die Republik Mordowija Tschebokssary) die Republik Tschuwaschien Petrosawodsk die Republik Karelien Pskov Gebiet Pskow Samara Gebiete Samara, Pensa, Uljanowsk, (Filiale in Uljanowsk, Wolgograd, Saratow Wolgograd, Pensa) Sotschi Filial St. Petersburg Gebiete Leningrad, Nowgorod Syktywkar die Republik Komi Tschita Gebiet Tschita, Aginskij Burjatskij autonomes Gebiet Ufa die Republik Baschkortostan Ulan-Ude die Republik Burjatija, Gebiet Irkutsk (Filial in Irkutsk) Wladiwostok Gebiet Primorje Woronesh Gebiete Woronesch, Belgograd, Lipetsk (Filiale in Belgograd,Lipetsk)
Für alle anderen Gebiete werden folgende Unterlagen für ein Business-Visum benötigt: - einen Visaantrag - ein Versicherungskartenformular (unterschrieben vom Antragsteller) - Versicherungsnachweis (Kopie der Police) - ein Passfoto - einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass - ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Russland in russischer Sprache mit Stempel und Unterschrift vom Geschäftsführer mit folgenden Angaben: a) Name , Vorname des Reisenden b) Geburtsort c) Passnummer d) Zweck und Dauer der Reise
Ein Dauervisum ( mehrfache Einreise ) wird nur ausgestellt, wenn die Einladungskarte vom Außenministerium / Innenministeriums im Original / Telexnummer der russischen Botschaft vorliegt.
Touristenvisum: - einen Visaantrag - ein Versicherungskartenformular (unterschrieben vom Antragsteller) - plus Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Police) siehe Liste am Ende dieser Information - ein Passfoto - einen Hotelvoucher mit folgenden Angaben: a) einer Referenznummer des Hotels ( keine Buchungsnummer) b) Name, Vorname, Passnummer des Reisenden c) Dauer des Aufenthaltes in Russland - einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass Bitte beachten: Bei der Erteilung von Express-Touristenvisa darf die Einreise erst zwei Tage nach Ausstellung erfolgen!!
Besuchervisum - einen Visaantrag - ein Versicherungskartenformular (unterschrieben vom Antragsteller) - plus Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Police) siehe Liste am Ende dieser Information - ein Passfoto - eine private Einladung, vom OWIR bestätigt, im Original - einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass
Ausländische Staatsbürger müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland im Original vorlegen!
Für diese Einladungen gilt zusätzlich folgende Regel: Die Einladung soll mit einer Unterschrift des verantwortlichen Beamten und mit einem Wappensiegel der Verwaltung für Aussenbeziehungen der Gebietsadministration oder einem Wappensiegel der Verwaltung für Visa und Registration der Hauptverwaltung des Inneren (UWIR-Behörde) beglaubigt werden.
Liste der von den russischen Konsularbehörden zugelassenen Auslandskrankenversicherungen Stand: 01.01.2005 Für Staatsbürger der Schengener Staaten (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Griechenland, Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Island) sowie von Israel, Estland und Tschechien gilt bei Reisen in die Russische Föderation eineKrankenversicherungspflicht. Die Konsularbehörden der Russischen Föderation haben die Nachweise folgender Auslandskrankenversicherungen für die Beantragung von Einreisevisa zugelassen:
ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG Allianz Private Krankenversicherungs-AG ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG ARAG Krankenversicherung AG ASSTEL Krankenversicherung AG AWC Ltd.(Allianz Worldwide Care Ltd.) AXA-Colonia Krankenversicherung AG Barmenia Krankenversicherung AG, Gegr. 1904 Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Central Krankenversicherung AG CIGNA Life Insurance Company of Europe S.A.-N.V. CONCORDIA Krankenversicherungs AG Continentale Krankenversicherung a.G Debeka Krankenversicherungsverein a.G Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G DKV Deutsche Krankenversicherung AG ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG Europ Assistance Versicherungs AG Europa Krankenversicherung AG Europaishe Reiseversicherung AG Gerling Lebensversicherungs-AG GVA (Global Voyager Assistance) (Cyprus) Globale Krankenversicherung AG Gothaer Krankenversicherung AG (BERLINKOLNISCHE Krankenversicherung AG) Hallesche Krankenversicherung AG Hallesche-Nationale Krankenversicherung AG Hanse-Merkur Krankenversicherung AG Hanse-Merkur Reiseversicherung AG HUK-Coburg- Krankenversicherung AG INTER Krankenversicherung AG International SOS KarstadtQuelle Versicherung AG LVM Krankenversicherungs - AG Munich Reinsurance Company Neckermann Versicherung AG Nurnberger Krankenversicherung AG PBEAKK (Postbeamtenkrankenkasse) PVAG Polizeiversicherungs AG R+V Krankenversicherung AG Reise - Schutz Versicherung AG ROLAND AG SIGNAL Krankenversicherung AG SIGNAL Unfallversicherung AG SOVAG (Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-Aktiengesellschaft) Suddeutsche Krankenversicherung AG Union Krankenversicherung AG (Provinzial, Sparkassen Versicherung) VAV (Versicherungs Agentur Voerde) Victoria Krankenversicherung Volkfusorge Krankenversicherung AG Wurttembergische Krankenversicherung AG
Die Nachweise anderer Unternehmen werden von den russischen Konsulaten nicht akzeptiert! Auslandskrankenversicherungen anderer als der oben aufgeführten Unternehmen gewähren Ihnen möglicherweise Versicherungsschutz, Ihr Visaantrag wird jedoch mit einer solchen Versicherung zwingend abgewiesen! Sie werden daher gebeten, die Daten über den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei einem der oben aufgeführten Versicherungsunternehmen in das folgende Versicherungskartenformular einzutragen und dieses Formular unbedingt Ihren Antragsunterlagen beizufügen. Gegebenenfalls kann die Kopie Ihrer Versicherungspolice vom russischen Konsulat angefordert werden. Das Fehlen des Versicherungsnachweises eines der oben aufgeführten Unternehmen führt zur Ablehnung Ihres Visaantrages und gefährdet Ihre Reiseteilnahme!
Auftrag an Visa-Service
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Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit (ab 01 Juni 2007) I Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit für Bürger der Europäischen Union (ausser Grossbritanien, Ireland und Dänemark) gemäss Artikel 6 und 7 des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006 (Inkrafttreten am 01.06.2007)
ABKOMMEN zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
Artikel 6 - Antragsbearbeitungsgebühren
1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben.
2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 EUR, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.
3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind;
b) Angehörige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europäische Union bzw. die Russische Föderation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von zwischenstaatlichen Organisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;
c) Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;
d) Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;
e) Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen;
f) Personen, die aus humanitären Gründen, beispielsweise zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen müssen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwerkranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen;
g) Teilnehmer an internationalen Jugensportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;
h) Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, darunter an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen;
i) Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten.
Artikel 7- Antragsbearbeitungszeit
1. Die diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation entscheiden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente über die Visumanträge.
2. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in Einzelfällen insbesondere dann auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung erforderlich ist.
3. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage oder weniger verkürzt werden.
II.
Visagebühren für Staatsangehörige vonÄGYPTEN ALGERIEN ANGOLA BANGLADESCH INDIEN IRAK IRAN JAPAN KAMBODSCHA KANADA MALI NEUSEELAND PAKISTAN SYRIEN TÜRKEI VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA VIETNAM
Einmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 65 EUR Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 155 EUR
Zweimaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –110 EUR Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –205 EUR
Mehrmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 270 EUR Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 340 EUR
III.
Visagebühren für Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose Einmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 84 EUR Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendartagen – 174 EUR
Zweimaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –147 EUR Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –242 EUR
Mehrmaliges Visum Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 359 EUR Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 429 EUR
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