Einreisebestimmungen in die Republik Belarus
Für die Einreise in die Republik Belarus, den Aufenthalt in der Republik Belarus sowie Transitreisen durch das Territorium von Belarus ist ein gültiges Visum erforderlich. Es kann entweder in der Konsularabteilung der belarussischen Botschaft in Berlin oder in ihrer Zweigstelle in Bonn beantragt werden (an den Grenzeübergangsstellen werden keine Visa ausgestellt).
Die Beantragung eines Visums kann sowohl in den oben genannten Einrichtungen durch eine Vorsprache des Antragstellers bzw. seines Vertreters als auch auf dem postalischen Weg erfolgen.
Dafür sind folgende Unterlagen nötig:
1. ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie);
2. ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten/angeheftetem Lichtbild;
3. eine gültige Einladung (bei Beantragung eines Transitvisums ist eine Kopie des Visums für das Zielland beizulegen);
Ein Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse in Belarus angegeben hat.
4. ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Visagebühr;
5. bei Beantragung per Post - ein frankierter Rückumschlag mit Anschrift des Antragsstellers.
Die oben genannten Unterlagen werden nur komplett angenommen!
Im Fall einer postalischen Beantragung legen Sie den Obenaufgezählten Dokumenten einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit Ihrer Anschrift bei.
Sollte eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist eine durch die jeweilige Paß- und Visabehörde der belarussischen Miliz ausgestellte Einladung (in Original) einer belarussischen einladenden Privatperson vorzulegen.
Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und 1Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.
Touristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Für touristisches Visum wird ein Voucher des belarussischen Reisebüros mit Angaben der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus nötig.
Für Beantragung eines Transitvisums ist der Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes einzureichen. Mit dem Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus in einer Richtung innerhalb von 48 Stunden durchreisen.
Mehrfaches Visum ist in der Regel für Geschäfts- und Dienstreisen, sowie für Hilfsgütertransporte vorgesehen. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus ist bei diesen Reisen auf 90 Tage begrenzt.
Ein Dauervisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dazu ist ein Antrag Ihres belarussischen Partners (einer juristischen Person) bei der Konsularverwaltung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus erforderlich.
Ein Gruppenvisum wird bei Reisen der Gruppen von mehr als 10 Personen beantragt. Dabei sind Reisepässe (Original), Visumanträge mit Lichtbildern und eine Sammelliste in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Reisepassnummer.
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