Thailand
Legalisation / Dokumente
A) Einzureichende Unterlagen:
Originaldokument.
1 Kopie zum Verbleib in der Botschaft
(Wenn eine Kopie legalisiert werden soll, gilt diese Kopie als Original.)
B) Zwischenbeglaubigung:
durch die zuständige Industrie- und Handelskammer bei kommerziellen
Dokumenten bzw. durch die zuständigen Landesbehörden (Landgericht,
Regierungspräsidium, Innenministerium u.a.)
Auch die Kopien müssen den Beglaubigungsvermerk haben.
C) Legalisierungsverfahren und Gebühren:
1) Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter, adressierter
DIN A 4-Rückumschlag sind den zu legalisierenden Dokumenten
stets beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge
frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR.
Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu
vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-
Umschlag.
2) Die Legalisierungsgebühr des Konsulats ist vorab zusammen mit
unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro Dokument auf
unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto : 4359360
BLZ: 100 700 24
Die Bankquittierte Originaldurchschrift der Überweisung ist den
Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die
Anzahl der jeweiligen Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse
auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck.
Gebühren
Legalisation Gebühren je Dokument
Kommerzielle Dokumente 15,00 EURO
Nichtkommerzielle Dokumente 15,00 EURO


