Sudan
Legalisation / Dokumente
1) Dokumente, die legalisiert werden sollen, müssen vorbeglaubigt
werden.
2) Vorbeglaubigungen können vom Bundesverwaltungsamt,
Landgericht der jeweiligen Grossstadt, sowie von der IHK
durchgeführt werden.
3) Bei pharmazeutischen Produkten wird die IHK als
Beglaubigungsstelle empfohlen.
4) Die Kopie des Dokumentes muss dem Antrag beigefügt werden.
5) Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter, adressierter
DIN A 4-Rückumschlag ist den zu legalisierenden Dokumenten stets
beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge frankieren
wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR.
Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu
vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-
Umschlag.
6) Die Legalisierungsgebühr des Konsulats sowie die der AHK sind
vorab zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro
pro Dokument auf unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto : 4359360
BLZ: 100 700 24
Die Bankquittierte Originaldurchschrift der Überweisung ist den
Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen.
Gebühren
Legalisation Gebühren je Dokument
Gebühren der Botschaft 60,00 EURO
Gebühren der AHK 11,60 EURO


