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Republik Usbekistan

Legalisierung

Information über die Beglaubigung von Dokumenten für die Nutzung in der Republik Usbekistan
Die Organisationen und Behörden der Republik Usbekistan übernehmen zur weiteren Bearbeitung nur solche Dokumente und Akten eines ausländischen Staates, die konsularisch beglaubigt sind.
Gemäß dem konsularischen Statut der Republik Usbekistan sind für konsularische Beglaubigungen im Ausland die konsularischen Vertretungen der Republik Usbekistan zuständig.
Die Dokumente und Akten, die für die Beglaubigung vorgelegt werden, sollen klar und deutlich geschrieben und in die russische Sprache übersetzt sein (vereidigter Übersetzer). Die Unterschriften der Beamten und die Stempel sollten deutlich erkennbar sein.
Außerdem müssen die Dokumente, je nach Art des Dokumentes, zuvor von folgenden Stellen bestätigt worden sein:
I. Beglaubigung vom Notar
Beglaubigung vom Präsident des Landgerichtes
oder
II. Beglaubigung von der Industrie- und Handelskammer (IHK)
(nur bei Dokumenten von kommerziellem Charakter)
Dokumente, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht konsularisch beglaubigt.
Werden Dokumente zur konsularischen Beglaubigung per Post zugestellt, bitten wir, einen frankierten Rückumschlag beizufügen.
Für die konsularische Beglaubigung wird pro Dokument eine Gebühr von 40,- Euro erhoben.
*) Die Legalisierungsgebühr des Konsulats ist vorab zusammen mit
unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro Dokument auf
unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Konto: 43 59 360
BLZ: 100 700 24
Die Bankquittierte Originaldurchschrift der Überweisung ist den Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die Anzahl der jeweiligen Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck.

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Legalisierung Kuwait