Nigeria
1-Dokumente, die legalisiert werden sollen, müssen vorbeglaubigt werden.
2- Vorbeglaubigungen können vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA), Landgericht der jeweiligen Großstadt, sowie von der IHK durchgeführt werden.
3- Die Kopie des Dokumentes muss dem Antrag beigefügt werden.
4- Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter, adressierter DIN A Rückumschlag ist den zu legalisierenden Dokumenten stets beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR.
Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-Umschlag.
Die Beglaubigungsgebühr der Botschaft in Höhe von 150,00 Euro pro
Dokument und die Legalisierungsgebühr des Konsulats sind vorab
zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro
Dokument und 5,00 Euro einmalige Service-Gebühr je Auftrag auf
unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto : 4359360
BLZ: 100 700 24
Eine Kopie der bankquittierte Originaldurchschrift der Überweisung ist den Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen.
Gebühren
Legalisation Gebühren je Dokument
Kommerzielle Dokumente 150,00 EURO
BVA Pauschale zzgl.Versand 29,00 EURO


