Kuwait
Legalisierung
Legalisation/ Dokumente
1) Verträge und Vollmachten sind auf Ihrem eigenen Kopfbogen zu
schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landgericht
vorzubeglaubigen. Vollmachten sind nur einsprachig einzureichen.
2) Bei Bescheinigungen des Patentamtes genügt die Vorbeglaubigung
durch das Patentamt
3) Handelsregisterauszüge sind durch das Amtsgericht und das
Landesgericht zu beglaubigen.
4) Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das
zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
5) Ursprungszeugnisse sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
6) Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
7) Auf allen Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait
anzugeben, auf Dokumenten zu Punkt 4 und 5 ist das Ursprungsland
sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien
verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren
Ursprungsland anzugeben.
8) Ärztebescheinigungen sind durch die zuständige Ärztekammer
vorzubeglaubigen.
9) Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter, adressierter
DIN A 4-Rückumschlag sind den zu legalisierenden Dokumenten
stets beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge
frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR.
Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu
vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-
Umschlag.
2) Die Beglaubigungsgebühr der AHK in Höhe von 11,60 Euro pro
Dokument und die Legalisierungsgebühr des Konsulats sind vorab
zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 37,00 Euro pro
Dokument und 5,00 Euro einmalige Service-Gebühr je Auftrag auf
unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto : 4359360
BLZ: 100 700 24
Die BankquittierteOriginaldurchschrift der Überweisung ist den
Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die
Anzahl der jeweiligenDokumente auf demÜberweisungsträger als
Verwendungszweck.
Gebühren der Botschaft
Legalisation Gebühren je Dokument
Verträge, Vollmachten 25,00 EURO
Bescheinigungen des Patentamtes 25,00 EURO
Zertifikate, Herstellererklärungen 25,00 EURO
Ursprungszeugnisse 75,00 EURO
Handelsrechnungen 50,00 EURO
Ärztebescheinigungen 25,00 EURO



