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Legalisation/ Dokumente
1) Ursprungszeugnisse und Rechnungen sind durch die IHK
vorzubeglaubigen.
2) Dokumente anderer Art sind durch eine vergleichbare offizielle Stelle
vorzubeglaubigen (z.B. BVA in Köln).
3)
Gebühr der Botschaft
Dokument je Dokument Ursprungszeugnisse Original und Kopie 38,00 Euro
Verschiffungsdokumente Original und Kopie 38,00 Euro
Herstellererklärung/ Preisliste Original und Kopie 38,00 Euro
Handelsverträge Original und Kopie 25,00 Euro
Analysezertifikat/ Gesundheitszertifikat Original und Kopie 25,00 Euro
Handelsregister Original und Kopie 25,00 Euro
Vollmacht Original und Kopie 18,00 Euro
Die Gebühren für Handelsrechnungen sind von der jeweiligen Rechnungssumme
abhängig:
Rechnungen 0,00 - 1.250,00 EUR Original und Kopie 25,00 Euro
Rechnungen 1.250,01 - 3.750,00 EUR Original und Kopie 50,00 Euro
Rechnungen 3.750,01 - 12.500,00 EUR Original und Kopie 125,00 Euro
Rechnungen 12.500,01 - 25.000,00 EUR Original und Kopie 225,00 Euro
Rechnungen 25.000,01 - 37.500,00 EUR Original und Kopie 325,00 Euro
Rechnungen 37.500,01 - 65.500,00 EUR Original und Kopie 450,00 Euro
Rechnungen 62.500,01 - 125.000,00 EUR Original und Kopie 550,00 Euro
Rechnungen 125.000,01 - 250.000,00 EUR Original und Kopie 750,00 Euro
Rechnungen ab 250.000,01 EUR und mehr je Dokument 0,4% vom Rechnungsbetrag
Information
1) Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter, adressierter
DIN A 4-Rückumschlag sind den zu legalisierenden Dokumenten
stets beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge
frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR.
Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu
vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-
2) Die Beglaubigungsgebühr der AHK in Höhe von 11,60 Euro pro
Dokument und die Legalisierungsgebühr des Konsulats sind vorab
zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro Dokument auf unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto : 4359360
BLZ: 100 700 24
Die BankquittierteOriginaldurchschrift der Überweisung ist den
Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die
Anzahl der jeweiligenDokumente auf demÜberweisungsträger als
Verwendungszweck.

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