Jordanien
Legalisation/ Dokumente
A) Handelsdokumente:
1) Handelsrechnungen und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden.
Handelsrechnungen werden nicht ohne das dazugehörige Ursprungszeugnis legalisiert.
2) Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.
3) Rechnungen und Ursprungszeugnisse von Lebensmitteln müssen immer ein "Gesundheitszeugnis" beiliegen, welches von zuständigen Behörden ausgestellt wird.
4) Vollmachten (power of attorney, letter of authorisation) für Firmen in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten.
5) Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden: Gesundheitszeugnisse, Zeugnisse über Radioaktivitätsfreiheit, Zeugnisse über Strahlungsfreiheit, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.
B) Akademische und zivilrechtliche Dokumente:
1) Alle Dokumente müssen vorab von den zuständigen deutschen Behörden oder vom Auswärtigen Amt beglaubigt werden.
2) Vollmachten müssen von einem Notar beglaubigt, danach von einem vereidigten Übersetzer ins Arabische übersetzt und anschließend vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.
3) Schul- und Universitätszeugnisse müssen vom Bildungsministerium beglaubigt werden.
C) Legalisierungsverfahren- und Gebühren:
1) Ein detailliertes Begleitschreiben (Orginal-Firmenbogen DIN A 4) über die beigefügten Dokumente sowie ein mit Briefmarken per
Einschreiben-vorfrankierter, adressierter DIN A 4-Rückumschlag sind den zu legalisierenden Dokumenten stets beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR. Das Begleitschreiben muß beinhalten: Absender, Empfänger, Warenart (bei Lebensmitteln mit Angabe des Ursprungs tierisch o. pflanzlich), Warenwert, -gewicht, -menge, Beförderungsart, AWB-Nr., B/L-Nr., Flug-Nr., Schiffsangabe, Anzahl der Dokumente, gezahlte Gebühren und Zahlungsart. Bitte beachten Sie, dass hierdurch diverse Konsularformblätter (Konsular-Form und Consularisation Form) entfallen! Reichen Sie keine Fotokopien der zu legalisierenden Dokumenten zum Einbehalt in der Botschaft ein. Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-Umschlag.
2) Die Legalisierungsgebühr des Konsulats ist vorab zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro Dokument auf unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto: 4359360
BLZ: 10070024
Die Bankquittierte Originaldurchschrift der Überweisung ist den Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die Anzahl der jeweiligen Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck.
Gebühren
Legalisation Gebühren je Dokument
Ursprungszeugnisse: 84,00 EURO
Handelsrechnungen: 84,00 EURO
Handelszertifikate, Handelsvollmachten: 84,00 EURO
Gesundheitszeugnisse: 84,00 EURO
Handelsbilanzen, Erklärungen, eidesstattliche Erklärungen, Zusicherungen: 124,00 EURO
Akademische und
zivilrechtliche Dokumente: 20,00 EURO


