Iran
Legalisation/ Dokumente
1) Beglaubigt werden nur solche Dokumente, die den Stempel und die
Unterschrift der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder
des Landgerichts oder des Regierungspräsidenten oder des
Auswärtigen Amts tragen.
2) Ein beglaubigtes Exemplar des zu legalisierenden Dokumentes muß
für den Verbleib in der Botschaft beigefügt werden. Auch dieses
Exemplar muss seitens der zuständigen Industrie- und
Handelskammer oder des Landgerichts oder des
Regierungspräsidenten oder des Auswärtigen Amts beglaubigt sein.
(Bitte keine fotokopierten Dokumente!).
3) Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter,
adressierter
DIN A 4-Rückumschlag ist den zu legalisierenden Dokumenten stets
beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge frankieren
wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR.
Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu
vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-
Umschlag.
4) Die Legalisierungsgebühr des Konsulats ist vorab zusammen mit
unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro Dokument auf
unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto : 4359360
BLZ: 100 700 24
Die BankquittierteOriginaldurchschrift der Überweisung ist den
Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die
Anzahl der jeweiligen Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse
auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck.
Gebühren
Legalisation Gebühren je Gebühren je Dokument Dokument
Erstausstellung Weitere Ausfertigungen Bestätigung der
Kreditfähigkeit und der Kapitaleinlage von Firmen (Bilanzen,
Satzungen, amtliche Mitteilungen, Inserate, Kapitaleinlagen,
Sitzungsprotokolle vonGeneralversammlungen,
Bescheinigungen über Aktienanteile,Geschäftsverträge) Bestätigung der Kreditfähigkeit in bezug auf Kapitaleinlagen für Geschäftsleute bei Vorlage ausreichender Unterlagen
(Gewerbeschein, Bescheinigung über Kapitaleinlage,
Eigentumsurkunde) Bestätigungsschreiben für
Firmenvertreter Bestätigung der Vollmachten der Firmen
Bestätigung von Handelsrechnungen/ Ursprungszeugnissen
in Höhe bis zu € 476 8,00 EURO 1,00 EURO
in Höhe bis von € 477 - 4762 37,00 EURO 4,00 EURO
in Höhe bis zu € 4763 - 23810 75,00 EURO 8,00 EURO
in Höhe bis zu € 23811 - 47619 151,00 EURO 15,00 EURO
in Höhe bis zu € 47620 - 238095 302,00 EURO 30,00 EURO
in Höhe über € 238096 606,00 EURO 60,00 EURO
Jede Art von Bescheinigung/ 606,00 EURO 60,00 EURO
Zertifikat ohne Wertangabe
Jede Art von Bescheinigung/Zertifikat 80,00 EURO 8,00 EURO
35,00 EURO 4,00 EURO
35,00 EURO 4,00 EURO
39,00 EURO 4,00 EURO
39,00 EURO 4,00 EURO


