China
Legalisation/ Dokumente
1. Die zu legalisierenden Urkunden müssen zuerst beglaubigt und durch das Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigt werden.
2. Eine Kopie der Originalurkunde soll beiliegen.
Gebühren
Legalisation Gebühren je Dokument Erstausstellung
Handelslegalisation 40,00 EURO
Zivillegalisation 20,00 EURO
3. Die Legalisierungsgebühr des Konsulats ist vorab zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro Dokument auf
unser Konto zu überweisen:
Visa – Service
Deutsche Bank
Konto: 4359360
BLZ: 10070024


