Ägypten
Legalisierung
Legalisation/ Dokumente
A) Einzureichende Unterlagen:
Originaldokument.
1 Kopie zum Verbleib in der Botschaft (Wenn eine Kopie legalisiert werden soll, gilt diese Kopie als Original.)
B) Zwischenbeglaubigung:
durch die zuständige Industrie- und Handelskammer bei kommerziellen Dokumenten bzw. durch die zuständigen Landesbehörden (Landgericht, Regierungspräsidium, Innenministerium u.a.) Auch die Kopien müssen den Beglaubigungsvermerk haben.
C) Legalisierungsverfahren- Gebühren
1. Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter, adressierter DIN A 4-Rückumschlag sind den zu legalisierenden Dokumenten stets beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 5,00 EUR. Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-Umschlag.
2. Die Legalisierungsgebühr des Konsulats ist vorab zusammen mit unserer Servicegebühr in Höhe von 39,50 Euro pro Dokument und einmalig 10,00 Euro (wenn die Dokumente aus den alten Bundesländern stammen) auf unser Konto zu überweisen:
VISA SERVICE
Deutsche Bank
Konto: 4359360
BLZ: 10070024
Die Bankquittierte Originaldurchschrift der Überweisung ist den Legalisierungsunterlagen unbedingt beizufügen. Definieren Sie die Anzahl der jeweiligen Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck.
Gebühren
Legalisation Gebühren je Dokument
Kommerzielle Legalisierungen 80,00 EURO
Nichtkommerzielle Dokumente 35,00 EURO


